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Das Einmaleins der Zuchtzulassung

Sie überlegen, selbst zu züchten?

Sie haben einen Kooikerhondje-Welpen oder -Junghund mit einer von der FCI anerkannten Ahnentafel und überlegen, diese Hündin oder diesen Rüden zur Zucht zuzulassen? Unser Einmaleins der Zuchtzulassung gibt Ihnen eine Übersicht darüber, was Sie und Ihr Hondje machen müssen, um die Zuchtzulassung im DCK/VDH zu erhalten. Unser erfahrenes Team „Zuchtkommission“ hilft Ihnen sehr gerne bei der Durchführung und steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Spätestens wenn Sie sich zu diesem Schritt entschlossen haben, ist es sinnvoll, Mitglied im DCK zu werden.

(Das Einmaleins der Zuchtzulassung gibt es auch als Download im PDF-Format (Stand 27.10.2023). Aktuelle, zeitlich befristete Änderungen aufgrund außergewöhnlicher Ereignisse sind nicht berücksichtigt.)

Sie benötigen für Ihr Hondje:

  1. Gesundheitsuntersuchungen

  2. Ausstellungsergebnisse und Phänotyperfassung (hierbei wird das Erscheinungsbild der Hunde im Vergleich zum Rassestandard beurteilt)

  3. DCK-Zuchtzulassungsprüfung (Wesenstest), alternativ VDH-Begleithundeprüfung

  4. DNA-Profil nach ISAG-Vorgaben (Abstammungsnachweis)

  5. Fotos

a. Gesundheitsuntersuch
ungen (nach Lebensalter geordnet)

Alter: Jederzeit
van Willebrand (freiwillig), ENM und Polymyositis:

  • Blutentnahme bei jedem Tierarzt, mind. 4 ml EDTA-Blut

  • Blut einsenden an die Universität Utrecht (Adresse steht auf dem Formular)

  • Formular zum Download im DCK-Mitgliederbereich

  • Ergebnis an die Zuchtbuchstelle senden

Die Untersuchung wird in den Monaten Januar, März, Mai, Juli, September und November durchgeführt. Probe muss vor dem 1. Tag dieser Testmonate eingehen. Das Ergebnis kommt in der 2. Woche des Folgemonats. Kartons, Einschreiben und versicherte Sendungen können nicht zugestellt werden. Tipp: Als Päckchen frankierten Luftpolsterbriefumschlag einfach in den Briefkasten werfen.

 

Alter: ab 12 Monaten
Augenuntersuchung:

  • Bei einem qualifizierten Tierarzt vom DOK, Adressen unter www.dok-vet.de

  • Formular hat der Tierarzt

  • Ergebnis an die Zuchtbuchstelle senden (in der Regel macht das der Tierarzt)

 

Alter: ab 12 Monaten
Zahnkarte:

  • Bei jedem Tierarzt

  • Formular zum Download im DCK-Mitgliederbereich

  • Ergebnis an die Zuchtbuchstelle senden

 

Alter: ab 15 Monaten
Patella-Untersuchung:

 

Alter: ab 15 Monaten
Größenmessung:

  • Durch Zuchtrichter, Zuchtwart, ein Mitglied der Zuchtkommission oder einen Leistungsrichter

  • Formular zum Download im DCK-Mitgliederbereich

  • Ergebnis an die Zuchtbuchstelle senden

 

Alter: ab 15 Monaten
HD-Untersuchung (freiwillig):

  • Bei jedem Tierarzt

  • Röntgenbilder plus Formular an: Dr. med. vet. Silke Viefhues, Bunsenstr. 20, 59229 Ahlen

  • Formular bei der Zuchtbuchstelle des DCK anfordern

  • Ergebnis geht automatisch an die Zuchtbuchstelle

  • Wird eine HD Untersuchung gewünscht (der Hund wird hierzu in Narkose gelegt), bietet es sich an, die Zahnkarte mitzumachen.

b. Ausstellungsergebnisse und Phänotyperfassung

Ihr Hondje muss einmal auf einer Spezial-Rassehunde-Ausstellung des DCK mit der Formwertnote „sehr gut“ oder „vorzüglich“ beurteilt werden. Für diese Beurteilung beträgt das Mindestalter des Hundes 15 Monate. Sie muss in der „Zwischenklasse“, „offenen Klasse“ oder „Championklasse“ erbracht werden. Alternativ kann ein Hund auch ab dem Alter von 12 Monaten die für die Zuchtvoraussetzung notwendige Formwertnote „sehr gut“ oder „vorzüglich“ auf einer Spezial-Rassehunde-Ausstellung des DCK aus der „Jugendklasse“ erbringen. Er muss dann aber zusätzlich ein Ausstellungsergebnis auf einer VDH-Rassehunde-Ausstellung mit der Formwertnote „sehr gut“ oder „vorzüglich“ in der „Zwischenklasse“, „offenen Klasse“ oder „Championklasse“ erreichen. Hierfür beträgt das Mindestalter des Hundes 15 Monate.

Für die Zuchtzulassung muss zusätzlich zur Formwertnote der Phänotyp (Erscheinungsbild) des Hundes von einem Zuchtrichter begutachtet, erfasst und in einem Protokoll detailliert vermerkt werden. Die Phänotyperfassung wird den Spezial-Rassehunde-Ausstellungen des DCK angegliedert. Hierfür beträgt das Mindestalter des Hundes 12 Monate.

c. Zuchtzulassungsprüfung (Wesenstest)

  • Die DCK-Prüfung findet nach individueller Absprache mit dem Zuchtzulassungsprüfungsleiter statt. Unsere Zuchtzulassungsprüfungsleiter finden Sie im Mitgliederbereich unter „Zucht“. Das Mindestalter des Hundes bei der Prüfung beträgt 15 Monate.

  • Das Ergebnis der Zuchtzulassungsprüfung wird vom Zuchtzulassungsprüfungsleiter an die Zuchtbuchstelle gesendet. Alternativ wird auch die Begleithundeprüfung (VDH) anerkannt.

d. DNA-Profil nach ISAG-Vorgaben (Abstammungsnachweis)

Für alle Kooikerhondjes, die nach dem 01.07.2019 in einer Zuchtstätte des DCK gezeugt wurden, wurde schon ein DNA-Profil nach ISAG-Vorgaben erstellt.

Wenn Ihr Kooikerhondje noch kein DNA-Profil haben sollte, sind folgende Schritte notwendig:

  • Terminvereinbarung mit einem Zuchtwart, einem Mitglied des Vorstandes oder der Zuchtkommission oder mit einem Tierarzt Ihrer Wahl („Probennehmer“). Dabei klären, ob Sie die Probensets und den frankierten/adressierten Luftpolsterumschlag beim Hauptzuchtwart anfordern sollen oder ob es vom Probennehmer bereitgestellt wird.

  • Formular von Certagen („Auftragsformular DNA-Untersuchung Hunde“, zum Download im DCK-Mitgliederbereich) ausfüllen und ausdrucken. Abnahme einer DNA-Zellprobe per Backenabstrich durch Probennehmer. Formular zusammen mit der Probe per Post an Certagen senden.

  • Die Kosten für die Erstellung des DNA-Profils tragen Sie. Sie werden zunächst vom DCK e.V. an Certagen gezahlt und durch Rechnungsstellung von Ihnen zurückgefordert.

  • Das DNA-Profil wird von Certagen in die DNA-Datenbank, die dort im Auftrag und Eigentum des DCK e.V. geführt wird, eingetragen. Sie erhalten das DNA-Profil nach Zahlung der Rechnung von der Zuchtbuchstelle.

Bitte denken Sie daran, alle Ergebnisse und Richterberichte IN KOPIE einzusenden und die Originale bei sich zu archivieren!

e. Fotos

Bitte senden Sie der Zuchtbuchstelle per Mail noch 3 Bilder von Ihrem Hund, eines von jeweils einer Seite und ein Kopfbild, Breite: 1920px, Höhe: 1280px (Format 3:2) als unbearbeitete Originaldatei. Achten Sie bitte auf eine gute Ausleuchtung der Fotos. Diese Fotos werden für die Zuchtzulassungsurkunde, die Zuchtsoftware und die Homepage benötigt.

Ganz zum Schluss, wenn alle Untersuchungsergebnisse, Ausstellungen sowie die Zuchtzulassungsprüfung / Begleithundeprüfung (VDH) erledigt sind und das DNA-Profil vorliegt, muss die Original-Ahnentafel Ihres Hundes per Einwurf-Einschreiben an die Zuchtbuchstelle geschickt werden, da auf dieser die Zuchtzulassung eingetragen wird. Ausländische Hunde erhalten zudem erst mit Erhalt der Zuchtzulassung eine Übernahmebescheinigung.

Zuchtstätte gründen

Bevor Sie aber mit Ihrer Kooikerhondje-Hündin züchten dürfen, müssen Sie eine Zuchtstätte gründen und sich qualifizieren. Dazu müssen Sie das DCK-Züchterseminar besuchen und benötigen zusätzliche Fortbildungen zum Thema Genetik und über Geburt und Welpenaufzucht, eine vom Zuchtwart abgenommene Zuchtstätte und eine FCI-Zwingerschutzkarte. Genauere Angaben hierzu finden Sie im Leitfaden für Züchter und Deckrüdenbesitzer. Da einige Seminare nur zwei- bis dreimal im Jahr stattfinden und die Ausstellung der FCI-Zwingerschutzkarte ca. 3 Monate dauert, sollten Sie mit der Gründung der Zuchtstätte frühzeitig starten.

Als Deckrüdenbesitzer benötigen Sie ebenfalls ein Zuchtseminar, z. B. über Genetik & Verpaarungsplanung oder Rüdengesundheit, um sich verantwortungsvoll am Zuchtgeschehen zu beteiligen. Wir empfehlen das DCK Deckmanagment- und Breedersoft-Seminar.

Alle aktiven Züchter und Deckrüdenbesitzer des DCK erhalten einen Zugang zu unserem Zuchtprogramm Breedersoft. Der Zugang steht Ihnen als DCK Mitglied zurzeit kostenlos zur Verfügung. Die Anmeldungen senden Sie bitte per Mail an die Zuchtbuchstelle.

Die meisten Dokumente und Formulare, auf die in diesem „Einmaleins der Zuchtzulassung“ verwiesen wird, stehen im Mitgliederbereich der DCK Homepage.

Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen einen ersten Überblick über die Anforderungen und den zeitlichen Ablauf bis zur ersehnten Zuchtzulassung gegeben zu haben. Diese Übersicht und die Leitfäden ersetzen aber nicht die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit erfahrenen Züchtern und Zuchtwarten. Zögern Sie nicht, uns anzusprechen!

Unsere Züchter bilden sich auch nach der Zuchtzulassung weiter! Der DCK Veranstaltungskalender enthält eine Auswahl von kynologischen Fortbildungsveranstaltungen, Tagungen und Seminaren, die als Züchterseminare im DCK anerkannt werden. Dabei sind alle anerkannten Neuzüchterseminare, in denen die Grundlagen von Trächtigkeit, Geburt und Welpenaufzucht und die Grundlagen der Genetik behandelt werden, und die DCK-Züchterseminare unter der Kategorie „anerkanntes Neuzüchterseminar“ zu finden. Alle anderen Seminare stehen unter der Kategorie „Züchterseminar“.

Die Züchterseminare des Labrador Club Deutschland (LCD) werden wahlweise als Neuzüchterseminar oder als Genetik-Seminar anerkannt. Achtung! Das LCD Neuzüchterseminar ersetzt nicht das DCK-Züchterseminar für Neuzüchter!

Sollten Sie von Veranstaltungen erfahren, die hier bisher nicht aufgeführt sind, teilen Sie uns dies bitte mit. Die Zuchtkommission des DCK e.V. (zk-vorsitz@kooikerhondje-ev.de) ist dankbar für entsprechende Hinweise.

Hier finden Sie weitere Seminare, zu denen man sich über das VDH-Portal anmelden kann. Außer den Präsenz-Seminaren werden auch Online-Seminare als Züchterseminare anerkannt, hier einige Links:

Webinare mit dem Thema Trächtigkeit / Geburt / Welpenaufzucht und mit dem Thema Genetik werden als Neuzüchterseminare anerkannt, sofern dies die Schwerpunkte des Seminars und nicht nur kleine Teilbereiche der Fortbildung sind. Gegebenenfalls kann bei der Zuchtkommission (Marion Rosenkranz) nachgefragt werden, ob die Seminare passen. Das DCK-Züchterseminar muss von Neuzüchtern zusätzlich besucht werden.

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Deutscher Club für Kooikerhondje e.V.

1. Vorsitzende und Geschäftsstelle
Iris Bernstein

Theodor-Storm-Straße 4
25421 Pinneberg
Tel.: 04101/6049516
E-Mail: vorsitz1@kooikerhondje-ev.de

Der Verein ist eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichtes Aschaffenburg Nr. VR 1326

Bankverbindung:
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Steuernummer: USt.-IdNr. DE338970607

Alle Unterlagen und Dokumente des DCK, wie z.B. Satzung, Ordnungen, Vereinsheft, Vereins- und andere Logos sowie die Inhalte der Internet-Seiten sind Eigentum des DCK e.V. Die Weitergabe von Kopien an Dritte oder Veröffentlichungen müssen bei der Geschäftsstelle beantragt und genehmigt werden. © all rights reserved

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