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Das Einmaleins der Zuchtzulassung

Sie überlegen, selbst zu züchten?

Sie haben einen Kooikerhondje-Welpen oder Junghund mit einer von der FCI anerkannten Ahnentafel und überlegen, diese Hündin oder diesen Rüden zur Zucht zuzulassen? Wir geben Ihnen eine Übersicht darüber, was Sie und Ihr Hondje machen müssen, um die Zuchtzulassung im DCK/VDH zu erhalten. Unser erfahrenes Team „Zuchtkommission“ hilft Ihnen sehr gerne bei der Durchführung und steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Spätestens wenn Sie sich zu diesem Schritt entschlossen haben, ist es sinnvoll, Mitglied im DCK zu werden.

Sie benötigen für ihr Hondje:

  1. Gesundheitsuntersuchungen
  2. Ausstellungsergebnisse und Phänotyperfassung (hierbei wird das Erscheinungsbild der Hunde im Vergleich zum Rassestandard beurteilt)
  3. DCK-Zuchtzulassungsprüfung (Wesenstest), alternativ VDH-Begleithundprüfung
  4. Fotos

a. Gesundheitsuntersuchungen (nach Lebensalter geordnet)

van Willebrand (freiwillig), ENM und Polymyositis
Alter: Jederzeit

  • Die Untersuchung wird von der Certagen GmbH gemacht und erfolgt in der Regel auf Basis der dort eingelagerten Probe, welche auch für das DNA Profil nach ISAG genutzt wurde
  • Formular für die Beauftragung einer DNA-Untersuchung auf VWD, ENM und/oder Polymyositis im Downloadbereich/Formulare des Mitgliederbereichs, am PC ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben postalisch oder per Mail an Certagen GmbH senden
  • Ergebnis an die Zuchtbuchstelle senden

Augenuntersuchung
Alter: ab 12 Monaten

  • Bei einem qualifizierten Tierarzt vom DOK, Adressen unter www.dok-vet.de
  • Formular hat der Tierarzt
  • Ergebnis an die Zuchtbuchstelle senden (in der Regel macht das der Tierarzt)

Zahnkarte
Alter: ab 12 Monaten

  • Bei jedem Tierarzt
  • Formular Zahnkarte DCK im Downloadbereich/Formulare des DCK-Mitgliederbereichs
  • Ergebnis an die Zuchtbuchstelle senden

Patella-Untersuchung:
Alter: ab 15 Monaten

Größenmessung
Alter: ab 15 Monaten

Die Größe wird bei der Phänotyperfassung ermittelt, sofern der Hund an diesem Tag schon 15 Monate alt ist, ansonsten

  • Durch Zuchtrichter, Zuchtwart, ein Mitglied der Zuchtkommission oder einen Leistungsrichter
  • Formular Größenmessung im Downloadbereich/Formulare des DCK-Mitgliederbereichs
  • Ergebnis an die Zuchtbuchstelle senden

HD-Untersuchung (freiwillig)
Alter: ab 15 Monaten

Wird eine HD-Untersuchung gewünscht (der Hund wird dazu in Narkose gelegt), bietet es sich an, die Zahnkarte mitzumachen

  • Bei jedem Tierarzt
  • Formular bei der Zuchtbuchstelle des DCK anfordern
  • Röntgenbilder plus Formular senden an: Dr. med. vet. Silke Viefhues, Bunsenstraße 20, 59229 Ahlen
  • Ergebnis geht automatisch an die Zuchtbuchstelle

b. Ausstellungsergebnisse und Phänotyperfassung

Ihr Hondje muss einmal auf einer Spezial-Rassehunde-Ausstellung des DCK mit der Formwertnote „sehr gut“ oder „vorzüglich“ beurteilt werden. Für diese Beurteilung beträgt das Mindestalter des Hundes 15 Monate. Sie muss in der „Zwischenklasse“, „offenen Klasse“ oder „Championklasse“ erbracht werden. Alternativ kann ein Hund auch ab dem Alter von 12 Monaten die für die Zuchtvoraussetzung notwendige Formwertnote „sehr gut“ oder „vorzüglich“ auf einer Spezial-Rassehunde-Ausstellung des DCK aus der „Jugendklasse“ erbringen. Er muss dann aber zusätzlich ein Ausstellungsergebnis auf einer VDH-Rassehunde-Ausstellung mit der Formwertnote „sehr gut“ oder „vorzüglich“ in der „Zwischenklasse“, „offenen Klasse“ oder „Championklasse“ erreichen. Hierfür beträgt das Mindestalter des Hundes dann 15 Monate.

Für die Zuchtzulassung muss zusätzlich zur Formwertnote der Phänotyp (Erscheinungsbild) des Hundes erfasst und in einem Protokoll detailliert vermerkt werden. Die Phänotyperfassung wird in der Regel den Spezial-Rassehunde-Ausstellungen des DCK angegliedert und erscheint wie die Ausstellungen auch im Veranstaltungskalender. Hierfür beträgt das Mindestalter des Hundes 12 Monate.

c. DCK-Zuchtzulassungsprüfung (Wesenstest) / VDH-Begleithundprüfung

Die DCK-Prüfung findet nach individueller Absprache mit dem Zuchtzulassungs-prüfungsleiter statt. Unsere Zuchtzulassungsprüfungsleiter finden Sie im DCK-Mitgliederbereich unter „Zucht“. Das Mindestalter des Hundes bei der Prüfung beträgt 15 Monate. Das Ergebnis der Zuchtzulassungsprüfung wird an die Zuchtbuchstelle gesendet.

Alternativ können Sie mit ihrem Hund auch eine VDH-Begleithundprüfung ablegen.

d. Fotos

Bitte senden Sie der Zuchtbuchstelle per E-Mail 3 Fotos Ihres Hundes zu:

  • ein Bild von der linken Seite
  • ein Bild von der rechten Seite
  • ein Kopfbild

Formatvorgaben:

  • Auflösung: 1920 × 1280 Pixel (Seitenverhältnis 3:2)
  • Unbearbeitete Originaldateien (keine Nachbearbeitung, keine Filter)

Breedersoft und Fit2Breed

Alle aktiven Züchter und Deckrüdenbesitzer des DCK, sowie Mitglieder die schon etwa 50% der Voraussetzungen (insbesondere die Gesundheitsuntersuchungen) erfüllt haben, erhalten einen Zugang zu unserem Zuchtprogramm Breedersoft und dem Fit2Breed Programm.

Den Zugang für Breedersoft können Sie bei Barbara Schenk zb-breedersoft@kooikerhondje-ev.de beantragen.

Den Zugang für Fit2Breed beantragen Sie bitte bei Georg Klein-Hessling zuchtbuch@kooikerhondje-ev.de

Ganz zum Schluss

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, muss die Original-Ahnentafel Ihres Hundes per Einwurf-Einschreiben an die Zuchtbuchstelle geschickt werden, da auf dieser die Zuchtzulassung eingetragen wird. Ausländische Hunde erhalten dann, mit Erhalt der Zuchtzulassung, eine Übernahmebescheinigung.

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Deutscher Club für Kooikerhondje e.V.

1. Vorsitzende und Geschäftsstelle
Iris Bernstein

Theodor-Storm-Straße 4
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E-Mail: vorsitz1@kooikerhondje-ev.de

Der Verein ist eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichtes Aschaffenburg Nr. VR 1326

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