Wichtige Infos zu den SRA`s Alsfeld am 18.09. und 19.09.2021 mit Hygienekonzept

Sehr geehrte Aussteller,

die Meldezahlen für die beiden SRA`s in Alsfeld sind gigantisch! Es sind am ersten Ausstellungstag 109 und am zweiten Tag 91 Kooikerhondjes angemeldet. Wir arbeiten gerade daran wie wir die berechtigten Interessen der Aussteller, des Vereins und die Hygienebestimmungen für jeden nachvollziehbar unter einen Hut bekommen. Bedauerlicherweise wird es Einschränkungen aufgrund der Gesetzeslage geben, so dass die uns bekannten Abläufe und Gewohnheiten nicht greifen werden.
Alle Aussteller bekommen spätestens in der Woche vor der Ausstellung einen Zeitplan zugesendet in dem sie sehen können wann sie sich im Ausstellungsgelände einfinden müssen. Das Richten der Hündinnen wird am Samstag frühestens um 13 Uhr beginnen.

Das Wichtigste ist:

  1. Der Beginn an beiden Tagen wird auf 9:00 Uhr vorverlegt (als erstes Babyklasse, dann Rüden, dann Hündinnen).
  2. Aufgrund der Anzahl der Anmeldungen und der Auflagen durch den Landkreis entfällt leider die Deckrüdenpräsentation und Kind mit Hund aus Zeitgründen.
  3. Ihr Schutz und der Schutz der Richter und Funktionäre sind uns sehr wichtig. Deshalb ist es erforderlich an den beiden Ausstellungstagen die u.a. Hygienevorschriften umzusetzen.

Hygienevorschriften gemäß der gültigen Coronaschutzverordnung des Landes Hessen, abgestimmt mit dem Gesundheitsamt des Vogelsbergkreises:

Hinweis: Die Vorschriften können sich bis zu den Veranstaltungen noch ändern und angepasst werden.

  • Für den Zutritt zur Ausstellung benötigen Sie einen offiziellen Berechtigungsnachweis 3G: getestet, genesen oder geimpft.
    Der PCR- oder Schnelltest darf bei Ihrer Ankunft höchstens 24 Stunden alt sein. Am Besuchstag ist ein Abgleich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass zwingend erforderlich. Keinen Test oder Impfnachweis benötigen entsprechend der neuen Corona-Schutzverordnung:

    – Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren mit Altersnachweis
    (z.B. Ausweis, Geburtsurkunde, Schulzeugnis, Gesundheitskarte, etc.)

    – Schülerinnen und Schüler ab 16 Jahren unter Vorlage eines Schülerausweises
    oder eines anderen Schulnachweises (z.B. Schulzeugnis, Schulbescheinigung, etc.)
  • Maskenpflicht (medizinische Maske)
    Maskenpflicht in allen Innenräumen, im Anstehbereich, an den Ein- und Ausgängen und in allen Bereichen, in denen 1,5 m Abstand nicht eingehalten werden können.

Ich hoffe auf Ihr Verständnis. Nur wenn wir uns alle an die Vorgaben, Zeiten, Abläufe und Regeln halten werden diese Tage erfolgreich sein!

Ihr
Mark Hausbrandt
Leiter des Ausstellungswesens